München, 10. November 2025. Die EU-weite Einführung des IBAN-Namensabgleichs (Verification of Payee, kurz auch VoP) vor einem Monat markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung sicherer Zahlungsprozesse. Seitdem müssen Banken und Zahlungsdienstleister prüfen, ob Name und IBAN eines Zahlungsempfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu reduzieren und das Vertrauen in digitale Zahlungsprozesse zu stärken. Das hat – je nachdem, wie die Finanzinstitute die Prüfungsverfahren aufsetzen – unterschiedliche Auswirkungen auf Online-Händler.
Für Unternehmen im E‑Commerce und Zahlungsdienstleister bedeutet dies jedoch: Wer seine internen Prozesse nicht anpasst, riskiert abgebrochene Zahlungen, erhöhten Supportaufwand und schlimmstenfalls verlorene Kunden.
Gini, Anbieter KI-basierter Lösungen für Banken, Versicherungen und E-Commerce, beleuchtet fünf Schritte, die Unternehmen beachten sollten, um schnelle Zahlungsabläufe zu gewährleisten, und welche Zahlungsformen die Prozesse vereinfachen können:
- Konsistente Rechtsträgerführung
Unternehmen sollten sicherstellen, dass der offizielle Kontoinhaber überall einheitlich geführt wird – vom Shop über Rechnungen bis zum QR-Code auf Belegen. Unterschiede zwischen Markenname, Shopname oder Submarken können sonst zu Fehlermeldungen im Zahlungsprozess führen. Eine einheitliche Darstellung stellt sicher, dass der IBAN-Name-Check den Empfänger eindeutig erkennt und Zahlungen reibungslos abgewickelt werden. - Einheitliche Schreibweise
Schon kleine Unterschiede in Schreibweise oder Formatierung können zu Fehlalarmen führen. Deshalb empfiehlt es sich, Regeln für Groß- und Kleinschreibung, Umlaute (z. B. „ä“/„ae“) und Rechtsformzusätze zu definieren. So werden Varianten wie „Müller GmbH“ und „Mueller GmbH“ richtig erkannt. Eine konsequente Schreibweise erhöht die Annahme bei der Empfängerüberprüfung deutlich. - Sichere Bereitstellung der Zahlungsinformationen
Die Zahlungsinformationen sollten sicher und einheitlich bereitgestellt werden. Dabei bieten sich, je nach Rechnungsform, unterschiedliche Umsetzungen an:
Online: IBAN und Kontoinhaber sollten im eingeloggten Kundenkonto angezeigt werden. In E-Mails oder PDFs ist es besser, auf diese Kontoinformationen zu verlinken, statt sie im Klartext zu zeigen.
Papier: Auf Rechnungen darf die IBAN stehen, idealerweise ergänzt durch einen EPC/GiroCode und den eindeutig zugeordneten Rechtsträger. Dies schützt die Daten vor Manipulation durch Dritte und erleichtert den Abgleich für VoP. - Standardisierte Übergabe
Um Fehler bei der Übertragung der Zahlungsdaten zu vermeiden, sollten Kunden die Zahlungsinformationen automatisch und ohne manuelles Abtippen in ihr Banking-System übernehmen können. QR-Codes oder automatisierte Schnittstellen stellen sicher, dass alle Angaben konsistent übermittelt werden. So funktioniert der Abgleich Name-IBAN zuverlässig und Zahlungsabbrüche werden minimiert. - Alias bei der Bank hinzufügen
Einige Banken und Sparkassen bieten mittlerweile die Möglichkeit, dem Geschäftskonto neben dem bereits existierenden und hinterlegten Kontoinhabernamen sogenannte Alias-Zahlungsempfängernamen hinzuzufügen. Auf gesonderten Antrag erweitert das Finanzinstitut dann ihre Verfahren zur Empfängerüberprüfung. So können neben dem offiziellen Kontoinhabernamen auch weitere Bezeichnungen, demnach die Alias-Zahlungsempfängernamen, in den Systemen der Bank oder Sparkasse registriert und verarbeitet werden. Dadurch verringern sich mögliche Fehlermeldungen und Online-Händler erhalten die entsprechenden Zahlungen sicherer.
„Die IBAN-Empfängerüberprüfung ist mehr als nur eine regulatorische Pflicht – es ist eine Chance, den Zahlungsprozess für Kunden sicherer und reibungsloser zu gestalten“, so Alexander Jäger, CEO der Gini GmbH. „Unternehmen müssen aktiv werden, um die Vorteile nutzen zu können. Das beginnt bei der Qualität der Stammdaten, geht über die technische Implementierung bis hin zu einer klaren Kommunikation mit den Kunden.“
Fotoüberweisung und QR-Code Payments vermeiden Fehlalarme
Warnhinweise beim IBAN-Namensabgleich schützen Verbraucher und Unternehmen vor Fehlüberweisungen und Betrugsfällen. In der Praxis entstehen jedoch viele dieser Meldungen, weil Nutzer bei der Eingabe kleine Fehler machen: Ein vertauschtes Zeichen im Namen oder eine falsche Ziffer in der IBAN genügt bereits und das System meldet eine Abweichung. Genau hier setzen Fotoüberweisungen und QR-Code-Payments an. Sie übernehmen die relevanten Zahlungsdaten – also Kontoinhaber, IBAN, Betrag und Verwendungszweck – direkt aus einem Dokument oder Code.
Der anschließende Name-IBAN-Abgleich signalisiert nur dann eine Unstimmigkeit, wenn tatsächlich ein inhaltlicher Unterschied besteht – nicht, weil beim Abtippen ein Fehler passiert ist. So wird die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) präziser, effizienter und für Kunden wie Unternehmen deutlich verlässlicher.
