Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen

Händler-AGB für den Service QR-Code Überweisung

1. Präambel

1.1 Der Anbieter ist Softwarehersteller und verfügt über einen Service, der es Händlern ermöglicht, mit einem vom Anbieter bereitgestellten QR-Code Vorkasse-Zahlungen im E-Commerce zu vereinfachen. Der Händler will den Service des Anbieters nutzen.
1.2 Der Anbieter wird nur dann ein verbindliches Angebot abgeben oder das verbindliche Angebot des Händlers annehmen, wenn der Händler ein Unternehmen oder eine Person ist, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit tätig handelt.

2. Definitionen

2.1 Service ist der Service „QR-Code Überweisung“ zur Vereinfachung von VorkasseZahlungen im E-Commerce.
2.2 Banking-App ist die App einer Bank oder eines Zahlungsdienstleisters, den der Endkunde zur Anweisung von Zahlungen von seinem Zahlungskonto nutzt.
2.3 Endkunde ist die Person, die Waren oder Dienstleistungen des Händlers über das Internet bezahlen will.
2.4 Bezahlinformationen sind: Betrag, Verwendungszweck, Händlername, Händler-IBAN und Bestell-ID.
2.5 Händler-System ist das vom Händler betriebene System, typischerweise die Software für einen Online-Shop, mit dem der Händler seine Waren oder Dienstleistungen dem Endkunden anbietet.
2.6 Anbieter-System ist das technische System des Anbieters, auf das über die AnbieterAPI oder ein Zahlungsmodul zugegriffen werden kann und das die Nutzung des Services ermöglicht.
2.7 Anbieter-API ist eine Schnittstelle des Anbieters, über die der Händler sein ShopSystem mit dem Service direkt verbinden kann. Dies kommt in der Regel dann in Betracht, wenn der Händler ein eigenes Shop-System nutzt oder ein Shop-System, für das der Anbieter kein Zahlungsmodul bereitstellt. Die Funktionsweise der Anbieter-API ist im SDK beschrieben.
2.8 Lizenz ist das Recht den Service zu nutzen, entweder über die Anbieter-API oder über ein Zahlungsmodul.
2.9 Zahlungsmodul ist eine App des Anbieters, die über das Shop-System des Händlers bereitgestellt wird und über die der Händler auf den Service zugreifen und diesen mit seinem Shop-System verbinden kann.

3. Registrierung

Ein Vertrag über die Registrierung des Händlers beim Anbieter kommt wie folgt zustande: Der Händler füllt auf der Website des Anbieters das vom Anbieter vorgesehene Online-Formular zur Registrierung aus. Durch Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „Jetzt registrieren“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift gibt der Händler dann sein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über eine Registrierung nach diesen Bedingungen ab. Dieses Angebot zum Abschluss eines Vertrags kann durch den Anbieter durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen werden. Der Anbieter ist zur Annahme des Vertragsangebots nicht verpflichtet.

4. Vertragsgegenstand und Leistungen des Anbieters

4.1 Der Händler kann den Dienst entweder über die Anbieter API oder über ein Zahlungsmodul nutzen. Die Lizenz bezieht sich auf die zu Vertragsbeginn gewählte Zugriffsart und kann nur mit Zustimmung des Anbieters von der Anbieter API auf ein Kundenmodul oder von einem Kundenmodul auf die Anbieter-API oder von einem Kundenmodul auf ein anderes Kundenmodul übertragen werden.
4.2 Im Falle der Nutzung über ein Zahlungsmodul muss der Händler zusätzlich zur Registrierung das Zahlungsmodul des Anbieters im App-Store seines Shops-Systems beziehen. Hierfür können zusätzliche Bedingungen des Betreibers des App-Stores bzw. des Shop-Systems gelten.
4.3 Im Falle der Nutzung über die Anbieter-API muss der Händler zusätzlich zur Registrierung seinen Shop an die Anbieter-API anbinden.
4.4 Der Service ermöglicht es dem Händler, den Service als Zahlart in seinem ShopSystem anzuzeigen und Endkunden für die Zahlung zur Verfügung zu stellen. Wenn der Endkunde eine der Zahlarten QR-Code Überweisung oder Vorkasse auswählt, dann überträgt der Service vom Händler-System Bezahlinformationen an das Anbieter-System. Anschließend erzeugt das Anbieter-System einen QR-Code und übersendet diesen an das Händler-System, wo der QR-Code dem Endkunden angezeigt wird. Der Endkunden kann nun mit seiner Banking-App den QR-Code scannen, so dass über den QR-Code die Bezahlinformationen aus dem QR-Code in der Banking-App eingelesen werden und ein Überweisungsauftrag für die Bestellung vorbereitet wird.
4.5 Den Überweisungsauftrag muss der Endkunde in seiner Banking-App freigeben, um die Zahlung auszuführen. Dies ist nicht Teil des Services.
4.6 Der Service funktioniert grundsätzlich mit allen Banking-Apps, die Fotoüberweisung über QR-Codes unterstützen. Der Anbieter kann in vielen Fällen, aber nicht in allen Fällen einen Status an den Händler übermitteln. Wenn der Anbieter einen Status übermittelt, lautet dieser „Überweisung angestoßen“, was bedeutet, dass der Endkunde den QR-Code gescannt hat. Einen Status darüber, ob der Überweisungsprozess auch abgeschlossen wurde, übermittelt der Anbieter nicht.
4.7 Weitere Details für die Funktionsweise de s Services sind i n den veröffentlichten Dokumentation, den APIs und zusätzlichen Ressourcen enthalten , die der Website oder in i hrem Dashboard zur Verfügung gestellt werden.

5. Lizenz und Lizenzierung

5.1 Die Registrierung ermöglicht es dem Händler, eine Lizenz zur Nutzung des Services zu beziehen.
5.2 Lizenzen zur Nutzung der Anbieter-API können beim Anbieter über die Webseite erworben werden. Ein Vertrag kommt diesbezüglich wie folgt zustande: Der Händler füllt auf der Website des Anbieters das vom Anbieter vorgesehene Online-Formular zur Lizenzierung aus. Durch Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „Jetzt kostenpflichtig lizenzieren“ (oder einer sinngemäß identischen Aufschrift) gibt der Händler dann sein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über eine Lizenzierung nach diesen Bedingungen ab. Der Vertrag wird durch den Anbieter durch Übersendung einer entsprechenden Erklärung per E-Mail angenommen.
5.3 Lizenzen zur Nutzung eines Kundenmoduls können entweder entsprechend der Ziffer 5.2 oder über den App-Store des Anbieters eines Shopsystems erworben werden.
5.4 Ab dem Vertragsbeginn gewährt der Anbieter dem Händler ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares weltweites, unwiderrufliches (während der Laufzeit) Recht zur Nutzung des Services innerhalb der Grenzen dieser Vereinbarung.
5.5 Die Lizenz ist beschränkt auf die Nutzung für eigene unternehmerische Zwecke des Händlers. Eigene unternehmerische Zwecke bedeutet insbesondere, dass der Händler selbst medienrechtlich für das Händler-System verantwortlich ist und das Impressum des Händler-Systems auf ihn lautet. Zusätzliche Lizenzbeschränkungen können auch in der Bestellstrecke oder einem Bestellformular vorgesehen sein.
5.6 Die Lizenz ist nur mit Zustimmung des Anbieters an verbundene Unternehmen des Händlers unterlizenzierbar.
5.7 Der Anbieter ist berechtigt, vom Händler beigestellte oder erzeugte bzw. innerhalb des Services verarbeitete Informationen zu nutzen, um die Qualität des Services zu verbessern, sofern nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

6. Vergütung

6.1 Die Registrierung ist grundsätzlich kostenlos, es sei denn es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
6.2 Für die Nutzung des Kundenmoduls oder der Anbieter-API fällt die für die jeweilige Lizenzlaufzeit die jeweils vereinbarte Vergütung an.
6.3 Das Entgelt bezieht sich auf die Nutzung des Kundenmoduls oder der Anbieter-API während der Laufzeit der Lizenz.
6.4 Das Entgelt für die jeweilige Laufzeit einer Lizenz ist im Voraus zu Beginn eines jeden Vertragsjahres zur Zahlung fällig.
6.5 Die Vergütung ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu leisten.
6.6 Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch z.B. per E-Mail zu stellen.
6.7 Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn der Preis ist ausdrücklich inkl. Umsatzsteuer beschrieben.

7. Weitere Pflichten des Händlers

7.1 Wenn der Händler den Service benutzt, um Endkunden die Zahlung mit QR-Code Überweisung anzubieten, dann muss der Händler in seine Vertragsbedingungen, die er seinen Verträgen mit Endkunden zugrunde legt, einen Absatz integrieren, der den Endkunden darüber informiert, dass die Weiterleitung eines Bezahlstatus „Code fotografiert“ und/oder „Überweisung wurde durchgeführt“ und/oder „bezahlt“ zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
7.2 Die Klausel gemäß Ziffer 7.1 kann der Händler z.B. wie folgt formulieren: „Wenn Sie bei Auswahl der Zahlart “Vorkasse” oder bei Auswahl der Zahlart “QR Code Überweisung” einen QR Code mit der Fotoüberweisung ihrer Banking App abfotografieren, wird Ihre Hausbank uns einen Bezahlstatus übermitteln, damit wir Ihre Bestellung so schnell wie möglich abwickeln können. Dieser Bezahlstatus kann z.B. wie folgt lauten: “QR Code wurde abfotografiert”, “Überweisung wurde durchgeführt” oder „bezahlt“.“
7.3 Händler dürfen den Service nur für den Verkauf und die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen verwenden, die entsprechend den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angeboten werden. Für bestimmte Kategorien von Unternehmen und Waren oder Dienstleistungen darf der Service nicht genutzt werden. Eine Liste mit untersagten Waren und Dienstleistungen wird auf der Website des Anbieters zur Verfügung gestellt. Der Anbieter kann diese Liste jederzeit ändern und Waren oder Dienstleistungen entfernen oder hinzufügen. Der Anbieter kann auch nach eigenem Ermessen beschließen, die Nutzung für Waren oder Dienstleistungen abzulehnen, die nicht ausdrücklich auf der Liste aufgeführt sind, die jedoch gemäß den internen Richtlinien des Anbieters ein inakzeptables Risiko für den Anbieter darstellen können.
7.4 Der Händler ist dafür verantwortlich, das Händler-System rechtskonform auszugestalten und Waren oder Dienstleistungen im Händler-System rechtskonform zu beschreiben. Dies umfasst insbesondere folgende Informationen:
(a) rechtskonformes Impressum mit Kontaktdaten des Händler
(b) rechtskonforme Preisangaben zu Waren und/oder Dienstleistungen
(c)rechtskonforme Informationen zu Verfügbarkeit, Lieferfristen und Versandkosten
(d) Wesentliche Eigenschaften der angebotenen Waren und Dienstleistungen
7.5 Der Händler ist verpflichtet, auf dem Händler-System den Service wie folgt zu bezeichnen: “Überweisung mit QR Code, powered by Gini”.

8. Laufzeit

8.1 Die Registrierung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden, sofern weder eine Lizenz für die Anbieter-API noch eine Lizenz für ein Zahlungsmodul besteht. Während der Laufzeit einer Lizenz kann die Registrierung nur gemeinsam mit der Lizenz gekündigt werden. Eine Kündigung der Lizenz ist im Zweifel nicht gleichzeitig als Kündigung der Registrierung zu verstehen.
8.2 Lizenzen für den Service haben grundsätzlich eine Laufzeit von drei Jahren, es sei denn es ist Abweichendes vereinbart. Die Laufzeit einer Lizenz beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, wenn nicht ein anderer Zeitpunkt für den Lizenzbeginn vereinbart ist. Lizenzen verlängern sich mit ihrem Ablauf automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Laufzeit gekündigt werden.
8.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (z.B. EMail) genügt der Schriftform insoweit.
8.4 Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Händler den Service entgegen Ziffer 7.1, 7.3, 7.4 oder 7.5 nutzt.

9. Verfügbarkeit

9.1 Der Anbieter bietet eine Verfügbarkeit des Services von 99% im Jahresmittel. Im Falle kürzerer Laufzeiten bezieht sich die Verfügbarkeit auf die jeweilige Laufzeit.
9.2 Der Service ist verfügbar, wenn die Nutzung möglich ist.
9.3 Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten oder Ausfallzeiten wegen Wartungsarbeiten als verfügbare Zeiten. Eine Nichtverfügbarkeit des Services während folgender Ausfallzeiten bleibt bei der Berechnung der vertragsgemäßen Verfügbarkeit außer Betracht. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:
– mit dem Händler abgestimmte Wartungs- oder sonstige Leistungen, durch die ein Zugriff auf den Service nicht möglich ist;
– unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten des Anbieters zum Erbringen der Services verursacht wurden (z.B. höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc);
– Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit der Anbieter die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;
– Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;
– Ausfallzeiten, die durch Dritte (nicht dem Anbieter zurechenbare Personen) verursacht werden und
– Ausfallzeiten für planmäßige Wartungsarbeiten und Datensicherungen, wenn diese in der Zeit von 0:00 Uhr bis 7:00 Uhr (MEZ) durchgeführt werden und dem Händler mindestens sieben (7) Tage vor Durchführung der Arbeiten angekündigt wurden. Die Ankündigung kann in Textform oder als Dialogmitteilung im Front-End-System erfolgen.
9.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Internetverbindung zwischen dem Webserver und dem Internet-Zugangspunkt des Händlers herzustellen und aufrechtzuerhalten.

10. Haftungsbegrenzung

10.1 Der Anbieter haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die der Anbieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. (b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Anbieters oder eine seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Der Anbieter haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung des Anbieters entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
10.2 Der Anbieter haftet in den Fällen des Absatzes 1 dieser Ziffer, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach im Rahmen des gesetzlichen Haftungsumfangs. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden maximal in Höhe von 10.000 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Händler ein Schaden, der diesen Betrag überschreiten kann, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich hierauf aufmerksam zu machen.
10.3 In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
10.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
10.6 Abweichend von den vorstehenden Absätzen 10.1-10.5 haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn und soweit er seine Leistungen dem Händler gegenüber unentgeltlich erbringt.

11. Datenschutz

11.1 Die Parteien werden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrages die gesetzlichen Bestimmungen beachten und personenbezogene Daten nur für den Zweck dieses Vertrags oder wie anderweitig zulässig verarbeiten.
11.2 Der Händler ist verpflichtet, mit dem Anbieter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Anlage 1 abzuschließen. Dazu wird der Anbieter dem Händler nach Vertragsschluss den Vertrag gemäß Anlage 1 in Textform zukommen lassen. Der Händler ist verpflichtet, den Vertrag unterschrieben an den Anbieter zurückzusenden.

12. Geheimhaltung

12.1 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetz gelten oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind und über welche die Parteien im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Kenntnis erhalten haben, insbesondere Informationen über Finanzinformationen, betriebliche Geschäftsbeziehungen, Know-how und Interna. Abläufe, Geschehensabläufe,
12.2 Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung dieses Vertrags für fünf (5) Jahre fort.
12.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (a) die dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (b) die bei Abschluss dieses Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht oder (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
12.4 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Im Übrigen werden die vertraulichen Informationen nicht offengelegt.
12.5 Die Parteien sind verpflichtet, alle Schriftstücke einschließlich ihrer Aufzeichnungen, welche diese von der jeweils anderen Partei erhalten haben, sorgfältig aufzubewahren und vor jeder Einsichtnahme unbefugter Dritter zu schützen sowie auf Verlangen jederzeit, spätestens bei Beendigung dieses Vertrags an die andere Partei herauszugeben.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers akzeptiert der Anbieter nicht. Dies gilt auch, wenn er der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
13.2 Alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Händler werden in deutscher Sprache geschlossen. Die Vertragstexte werden vom Anbieter nicht gespeichert. Die Vertragstexte werden dem Händler einmalig bei Vertragsschluss übersandt oder vor Vertragsschluss zum Download bereitgestellt.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
13.4 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in München ausschließlich zuständig.
13.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schrift- oder Textformerfordernis.
13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass dieser Absatz keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt ausgeschlossen ist abbedungen ist.

Nutzungsbedingungen

Sie sind selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Ihre Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Gini-Dienste – unabhängig vom Verwendungszweck – mit den geltenden Gesetzen übereinstimmen. Zudem sind Sie verpflichtet, die Bestimmungen dieser Nutzungsrichtlinie einzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie stellt zugleich einen Verstoß gegen die für Sie gültigen Gini-Nutzungsbedingungen dar.

Unzulässige Aktivitäten

Die Nutzung von Gini ist untersagt für Aktivitäten, die:

  • gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen,
  • mit Transaktionen in Verbindung stehen, die folgende Inhalte oder Produkte betreffen:
    • Rauschmittel, Steroide, kontrollierte Substanzen oder Produkte, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen,
    • Drogenutensilien,
    • Zigaretten,
    • Waren oder Dienstleistungen, die zu illegalem Verhalten anstiften, es fördern oder unterstützen,
    • gestohlene Gegenstände, einschließlich digitaler oder virtueller Güter,
    • Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder anderen Merkmalen fördern oder die finanzielle Ausnutzung von Straftaten begünstigen,
    • obszöne Inhalte,
    • Produkte oder Dienstleistungen, die Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte sowie andere geschützte Eigentumsrechte verletzen,
    • bestimmte sexuell ausgerichtete Inhalte oder Dienstleistungen,
    • Munition, Schusswaffen und deren Zubehör sowie andere waffenrechtlich regulierte Artikel.

Ebenso unzulässig sind Transaktionen, die:

  • persönliche Daten Dritter unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen weitergeben,
  • Schneeballsysteme oder andere Programme unterstützen, die schnellen finanziellen Gewinn versprechen,
  • mit dem Kauf von Renten- oder Lotterieverträgen oder ähnlichen Finanzierungsmodellen zur Kreditkartenverschuldung verbunden sind,
  • den Kauf von Artikeln betreffen, die der Verkäufer noch nicht besitzt,
  • über einen anderen Zahlungsanbieter im Namen des Händlers abgewickelt werden,
  • mit dem Verkauf von Reiseschecks oder Geldanweisungen in Verbindung stehen,
  • Währungsumrechnung oder das Einlösen von Schecks umfassen,
  • der Manipulation der Kreditwürdigkeit oder der Begleichung von Schulden sowie Kredit- oder Versicherungstransaktionen dienen,
  • Bestechung oder Korruption beinhalten.

Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Gini für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen, die von Behörden als besonders betrugsanfällig eingestuft werden. Ebenso sind Transaktionen, die genehmigungspflichtige Aktivitäten betreffen, ohne die erforderliche Genehmigung unzulässig.

Genehmigungspflichtige Aktivitäten

Die Annahme von Zahlungen für bestimmte Dienstleistungen, die nachstehend aufgelistet sind, bedarf der Genehmigung durch Gini.

Die Annahme von Zahlungen für die nachstehend näher bezeichneten Artikel und Dienstleistungen bedarf der Genehmigung durch Gini. Neben der Kategorie sind die Genehmigungspflichtige Artikel oder Dienstleistungen (nicht abschließende Aufzählung) zu finden.

Verkehr: Fluggesellschaften und Charterunternehmen/Jets/Lufttaxibetreiber im Linien- oder Bedarfsverkehr.
Gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisationen: Sammeln von Spenden als gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisation
Hochwertige Artikel: Händlertätigkeit mit Juwelen, Edelmetallen und Edelsteinen.
Zahlungsvermittler: Erbringung von Zahlungsdiensten, die unter die Definition eines Gelddienstleisters oder eines E-Geld-Instituts fallen würden. Zu diesen Dienstleistungen zählen auch der Verkauf von Wertkarten und treuhänderischen Dienstleistungen.
Investitionen: Kauf, Verkauf oder Vermittlung von Aktien, Anleihen, Wertpapieren, Optionen, Zahlen, Rohstoffen, Differenz-/Forexkontrakten, Investmentfonds oder einer Investitionsbeteiligung an einem Unternehmen oder Grundstück.
Glücksspiele, Gewinnspiele und Wettbewerbe: Aktivitäten, die Glücksspiel und/oder sonstige mit einem Startgeld und einem Preis verbundene Aktivitäten beinhalten, insbesondere Preise in Form von Grundstücken oder Immobilien, sowie Kasinospiele, Sportwetten, Pferde- oder Windhundrennen, Fantasy-Sport, Lotteriescheine und andere Unternehmungen, die Glücksspiel, Geschicklichkeitsspiele (unabhängig davon, ob diese unter die Legaldefinition für Glücksspiele fallen) und Gewinnspiele ermöglichen, sofern der Betreiber und die Kunden ausschließlich innerhalb des Gebietes einer Rechtsordnung ansässig sind, nach der solche Aktivitäten gesetzlich erlaubt sind.
Kryptowährung: Jede digitale Angabe von Werten, die digital gehandelt, übertragen oder als Zahlungsmittel verwendet werden kann, insbesondere Kryptowährungen, virtuelle In-game-Währungen oder nicht vertretbare Token.
Verschreibungspflichtige Artikel: Der Verkauf von verschreibungspflichtigen Produkten oder das Bereitstellen von
Rezepten
Telemedizinische Dienste: Erbringung von medizinischen Dienstleistungen und Konsultationen per Fernbehandlung.
Nicht jugendfreie Inhalte: Nicht jugendfreie Inhalte, die digital bereitgestellt werden, einschließlich Video-on-Demand (VOD) und Webcam-Aktivitäten. Gini kann in bestimmten Ländern Beschränkungen bei der Abwicklung von Zahlungen für nicht jugendfreie DVDs, Zeitschriften und andere Produkte oder Dienstleistungen unterliegen.
Online-Kontaktbörsen: Alle Dating-Dienste, die es Einzelpersonen ermöglichen, andere kennenzulernen und sich ihnen mit dem Ziel vorzustellen, eine persönliche oder intime Beziehung aufzubauen.
Live-Streaming/Übertragungen: Alle Aktivitäten, bei denen Personen Video-, Sprach- oder Textinhalte in einer Live-Umgebung mit potentieller Benutzerinteraktion übertragen.
Filesharing: Das Anbieten von Filesharing-Diensten, einschließlich Cyberlockern und ähnlicher digitaler Remote-Filesharing-Dienste, bei denen hochgeladene Inhalte öffentlich zugänglich sind oder der Dienst die Uploader für die Inhalte bezahlt.
Alkohol: Verkauf alkoholischer Getränke.
Tabakwaren: Tabakprodukte, bei denen es sich nicht um Zigaretten handelt, E-Zigaretten, Zigarren
Medizinische Artikel oder Dienstleistungen: Alle Artikel, die als medizinische Geräte eingestuft sind, sowie alle Dienstleistungen oder Behandlungen, die von einer Person oder Organisation erbracht werden, die sich als Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen ausgibt, insbesondere alle Gesundheitsdienstleistungen, für die nach der im Land des Anbieters oder dem Land der Erbringung geltenden Rechtsordnung eine staatliche Zulassung erforderlich ist.
Hierunter fällt auch der sog. „Medizintourismus“, bei dem medizinische Leistungen für einen Patienten außerhalb seines Heimatlandes erbracht werden.
Multilevel-Marketing und Direktvertriebsorganisationen: Direktvertriebsorganisationen (Direct Sales Organizations – „DSO“) und Multi-Level-Marketing („MLM“) sind Vertriebs- und Marketingmodelle, bei denen Produkte oder Dienstleistungen über ein Netzwerk unabhängiger Vertriebspartner oder Vertreter verkauft werden. DSO- und MLM-Modelle beruhen auf persönlichen Verkäufen und verlangen häufig von den unabhängigen Vertriebspartnern die Anwerbung neuer Vertriebspartner, um innerhalb der Organisation aufsteigen oder eine Anreizvergütung erhalten zu können.
Marktplätze: Ein Marktplatz ist eine E-Commerce-Lösung, auf der externe Anbieter ihre Produkte oder Dienstleistungen an Kunden verkaufen können.